Dienstag, 11. November 2008

Der Antimobbingnewsletter 26

Für eine Arbeitswelt ohne Schikane, Diskriminierung, Gewalt, Belästigung und Mobbing!
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„Auf der höchsten Stufe der Freundschaft offenbaren wir dem Freunde nicht unsere Fehler, sondern die seinen.“
François de La Rochefoucauld
Artikel eines Mobbing-Opfers:
Beschreibung des Ablaufs im Vorfeld und während eines Mobbingprozesses gegen den Arbeitgeber, der bei vielen Opfern die Vorgehensweise erkennen lässt, die offensichtlich System hat, denn bei vielen lief das Ganze exakt gleich ab!

• 100 Mobbinghandlungen, bestens dokumentiert, zum größten Teil schriftlich nachweisbar, werden größtenteils als „zumutbar“ oder auch „völlig OK“ beurteilt.
• Die Schikanen des Arbeitgebers (von Anfang an rechtswidrige Abmahnungen und Kündigungen) werden bewusst gestartet, um dann die Reaktion des Betroffenen arbeitsrechtlich „ausschlachten“ zu können
• Die Hinzuziehung eines BR-Mitgliedes zu den Personalgesprächen („Marke Guantanamo“) werden aus gutem Grund verweigert
• Das Verhalten des Betriebsrates erinnert (dank Gefügigmachung durch den Arbeitgeber) viel eher an unterlassene Hilfeleistung, denn an eine Interessenvertretung der ArbeitNEHMER
• Der Betriebsrat will „das Problem“ (immerhin einen Menschen) endlich loswerden und stellt sich dafür ebenfalls gegen den Mitarbeiter, da dies die schnellste Lösung des Problems verspricht. Damit hat der Mitarbeiter keine Chance mehr und ist erledigt
• Eindeutig unwahre Schutzbehauptungen des Arbeitgebers werden vom Gericht stets als wahr unterstellt
• Die wahren Behauptungen des Arbeitnehmers hingegen oftmals als „falsch“
• Eindeutig diskriminierende Ungleichbehandlungen des Arbeitgebers gegenüber einem Mitarbeiter werden nicht einmal ansatzweise als rechtswidrig eingestuft.
• Entzug des Dienstwagens, Bestellung neuer Dienstwagen für 100 gleiche Kollegen, jedoch nicht für den Betroffenen („Sachliche“ Begründung vor Gericht: man wäre davon ausgegangen, dass der gemobbte Kollege die Mobbinghandlungen gesundheitlich sowieso nicht mehr so lange aushalten würde, bis die neuen Fahrzeuge einträfen - und dann hätte man ja eines übrig…)
• Die Herabwürdigung eines ehemals bei Vorgesetzten, Kollegen und Kunden angesehenen Mitarbeiters wird solange systematisch betrieben, bis er sich im innerbetrieblichen Status auf der untersten Stufe befindet und damit vorsätzlich dem Spott aller Kollegen ausgesetzt wird (Bei mir: Austausch des normalen Schreibtisches gegen einen erkennbar minderwertigen Klappschreibtisch, Positionierung durch die Vorgesetzte direkt hinter der Tür zum Gang mit Anweisung, dass die Türe nicht geschlossen werden darf, um mich damit den Kollegen wie am Pranger auszusetzen!)
• Die kartenhausmäßigen Konstruktionen auf Arbeitgeberseite zur nachträglichen Rechtfertigung der rechtswidrigen systematischen Ungleichbehandlungen des betroffenen Arbeitnehmers werden vom Gericht nicht im Geringsten hinterfragt, um den Einsturz des gesamten Lügengebildes nicht hervorzurufen
• Beleidigung von Vorgersetzten, Selbstbeurlaubung, Spesenbetrug, Schlechtleistung und unkollegiale Umgangsformen werden in der berechtigten Hoffnung unterstellt, dass auch die weitere Diffamierung des Betroffenen durch diese vorsätzlichen Lügen vor Gericht zusätzlich ausgeschlachtet werden können
• Das BetrVG interessiert vor Gericht offensichtlich genauso wenig, wie die Arbeitsschutzgesetze und das Grundgesetz
• Das Angebot eines sachverständigen Gutachters wird ausgeschlagen
• Die Aussetzung von mehreren Kündigungsschutzverfahren zum Zwecke der „Erledigungserklärung“ nach 6 Monaten wird auch immer wieder gerne von der Justiz genommen, um rechtlose Arbeitnehmer vollends aller Rechte zu berauben. Welche rechtliche Bedeutung dieser Schritt für die Betroffenen haben kann oder wie dies verhindert werden kann, wird zu keinem Zeitpunkt mitgeteilt.
• Das mit dieser einseitigen –um nicht zu sagen rechtsbeugenden- Vorgehensweise erzielte Urteil wird anschließend dem Betroffenen vorgehalten, um ihn zur Unterlassung seiner (erst durch das Fehlurteil „unrichtig“ gewordenen) Behauptungen zu zwingen.
• Die Zerstörung der wirtschaftlichen, beruflichen und gesundheitlichen Existenz durch verbrecherische Arbeitgeber und deren Erfüllungsgehilfen wird genutzt, um die Belastung durch jahrelange Gerichtsverfahren aufrecht zu erhalten mit der Hoffnung, die Sache erledigt sich aufgrund der nicht zu ertragenden Belastung für den Betroffenen und seine Familie irgendwann „von alleine …“
• Schlussendlich werden die eindeutig auf die systematischen Mobbinghandlungen zurückzuführenden massiven Gesundheitsverletzungen der Betroffenen bis hin zu schweren Depressionen, Suizidalität, Traumata usw. nicht nur billigend in Kauf genommen, sondern beim Thema „Schadenersatz“ als nicht kausal dargestellt, obwohl es meist nicht nur eine zeitliche Koinzidenz, sondern auch eine ganz eindeutige psychisch/traumatologische.
• Das „Totschlagsargument“ (welches zwar von den Arbeitgebern und den Arbeitsgerichten pauschal aufgestellt, aber nicht weiter begründet wird), dass die Ursache für die Erkrankungen in einer persönlichen Disposition des Betroffenen oder als Folge von privaten Schicksalsschlägen (wie z.B. dem Tod des geliebten (aber niemals existierenden) Goldhamsters) zu suchen seien, wird zur Verhinderung der konsequenten Bestrafung von eindeutigen Verbrechern (denn Art 1+2 GG stellen das höchste Recht und die Missachtung dieses Rechts damit das schwerste Verbrechen dar) eingesetzt.
• So werden riesige Schadenersatzzahlungen (bisherige Gehaltsnachteile, Rentenanteile, entgangene zukünftige Verdienstmöglichkeiten in Höhe von Hunderttausenden von Euro) mit Hilfe der der Arbeitgeberseite „gefälligen“ Justiz umgangen.

Dies hat mit Rechtsstaat nichts, aber auch gar nichts mehr zu tun!
Von S. D., 18.06.2007

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