Sonntag, 16. November 2008

Der Antimobbingnewsletter 40


Für eine Arbeitswelt ohne Schikane, Diskriminierung, Gewalt, Belästigung und Ausgrenzung!

Gerichtstermine...Petitionen ...Recht und Gerechtigkeit... AGG.....Fernsehsendungen...Würde des Menschen....Urteile...Aktionen....Berichte...Artikel...Erzählungen...Kunst....Performance...Ausgrenzung..

Mobbing ist ein Indikator, aber auch die Konsequenz eines zunehmenden Verlustes an humanitärem Wertebewusstsein in der Gesellschaft!
von Peter Wickler
Für Simon D. waren nicht nur die stündigen Mobbing – Vorkommnisse ein Qual, sondern wohl auch seine Erfahrungen danach mit den Gerichten und den Behörden. Gerade hier zeigt sich eindeutig im Briefwechsel mit einem weiteren Mobbing – Opfer, dass die Ausgrenzung wietergeht, teilwiese noch extremer und wohl nach dem Motto: Vogel friss oder stirb!
„Brief eines Opfers zum Thema Leidensweg durch die Instanzen.
von Simon D.

Dienstaufsichtsbeschwerde
Hallo A., hallo liebe Mitstreiter, ich denke, wir könnten noch Hunderte von berechtigten Dienstaufsichtsbeschwerden schreiben – das Ergebnis wäre immer das Gleiche: „Kein Grund zur Beanstandung des offensichtlichen UN-Rechts - alles läuft doch prima.“Wenn man bedenkt, wer darüber entscheiden soll, ob etwas falsch gelaufen ist und wenn man sich gleichzeitig vor Augen führt, ob derjenige möchte, dass in seinem Bereich etwas nicht korrekt gelaufen sein soll, dann ist das Ergebnis eigentlich schon klar.Wirkliche Kontrollinstanzen haben wir nicht, die Gerichte werden sich nicht gegenseitig anprangern und die angeblich „freie“ Presse ist eben doch nicht frei, sondern von Umsatzzahlen gefesselt.

Die Unabhängigkeit der Presse
Umsatz (Werbeeinnahmen für Anzeigenschaltungen) kommt von Unternehmen – also wird es logischerweise keine kritische Berichterstattung über die katastrophalen Benachteiligungen von Arbeitnehmern durch Arbeitgeber geben. Daraus folgt auch, dass die Un-Rechts-Urteile der Justiz nicht kritisch hinterfragt werden, weil sich sonst wieder ein Unternehmen auf den Schlips getretne fühlen und mit Anzeigenboykott drohen könnte.

Die sogenannten Fristen
Ich selbst habe z.B. zwei Arbeitsgerichtsprozesse am Hals, weil das Integrationsamt auf den Antrag für eine fristlose Kündigung zwar innerhalb von 14 Tagen entschieden hat, den - die Kündigung des Arbeit“gebers“! - ablehnenden Brief jedoch erst am 15. Tag abgeschickt hat. Offensichtlich auch noch von einem Postamt in W., am Wohnort der Bearbeiterin, und nicht vom Postamt des Integrationsamtes in S.. Es ist also durchaus möglich, dass diese den Brief privat mitgenommen hat, jedoch vergas, ihn rechtzeitig einzuwerfen. Das führte (zu meinem Nachteil) dazu, dass der eigentlich ablehnende Bescheid durch das verspätete „Zur Post bringen“ automatisch zur Zustimmung wurde (§ 91 Abs. 3 SGB IX). Dann eine weitere fristlose Kündigung wegen schriftlicher Aufforderung vom 22.12.2005 an den Personalchef (und Hauptmobber und Arbeitsrichter h. c.), über seine Existenz vernichtenden Handlungsweisen nachzudenken.


Und die so leistungsfähigen Behörden
Hier führen (absichtliche?) Fehler des Integrationsamtes also dazu, dass die Rechte des Schwerbehinderten (der ja eigentlich vom IA geschützt werden sollte) vollautomatisch gestrichen werden und durch das Recht zur Kündigung des AG ersetzt werden. Meine bisher „normale“ Beschwerde wurde dazu genutzt, mir mitzuteilen, dass der Aufsichtsbehörde und der Sachbearbeiterin dieses kleine (harmlose?) Versehen leid täten. Da mein Arbeitgeber jedoch noch weitere Kündigungsanträge gestellt habe, die vom Integrationsamt dann gleich durchgewunken wurden (es macht einfach zu viel Arbeit, wenn man sich schützend vor einen Schwerbehinderten stellt…), sei mein Arbeitsverhältnis ja sowieso beendet gewesen – also habe die Falschbearbeitung (Schlamperei!) ja keine allzu negativen Folgen gehabt… Einfach unglaublich! Für meinen psychischen Stress, zwei zusätzliche Kündigungsschutzverfahren mit meinem Arbeitgeber durchzustehen, interessieren sich die Verursacher eigentlich gar nicht – wahrscheinlich kapieren sie nicht einmal, was sie angestellt haben!Wenn man dann noch bedenkt, dass (nach eigenen Angaben) nur 5 % aller Kündigungsanträge der Arbeitgeber gegen Schwerbehinderte abgewiesen werden (also die Kündigungszustimmung verweigert wird), dann fragt man sich, wozu es diese (völlig unnütze) Behörde noch gibt.

Das Arbeitsgerichtsdilemma
Um nun wieder zu Arbeitsgerichtsverfahren zurück zu kommen: Der gesamte Ablauf – genau so wie Artur es geschildert hat – ist in fast allen Fällen der gleiche – und kann deshalb durchaus als systematisch bezeichnet werden. Die Lügen der Arbeitgeber werden ohne kritische Nachfragen des Gerichts als Wahrheit unterstellt, Tatsachen werden vom Gericht so verdreht, dass die grob falschen Tatsachenbeschreibungen in der Urteilsbegründung für einen unkritischen Leser des Urteils „nachvollziehbar“ klingen. Bei mir begann alles damit, dass sich 4 Kollegen (darunter ich) mit der schriftlichen Beschwerde unseres gehbehinderten Kollegen solidarisierten, der von unserem gemeinsamen Vorgesetzten als „Krüppel „ usw. bezeichnet wurde. Laut § 84 Abs. 3 BetrVG „dürfen einem Arbeitnehmer wegen der Erhebung einer Beschwerde keine Nachteile entstehen.“ Das scheinen die Arbeitsrichter der ersten und zweiten Instanz in S. nicht zu wissen. Denn die sofortigen (2 Stunden nach der Beschwerdesitzung) Streichungen meiner jahrelangen Essensgeldzuschüsse (bei weiterer Gewährung dieser Zuschüsse an 2 vergleichbare Kollegen), einer dreiwöchigen Verweigerung der schriftlichen Urlaubsgenehmigung des mündlich bereits genehmigten Urlaubs durch den Vorgesetzten usw. waren für das Gericht keinerlei sichere Anzeichen für diese „Nachteile“, die mir eigentlich laut Gesetz gar nicht hätten entstehen dürfen.

Richter und ihre Fähigkeiten
Auch das Verbot einer Kündigung aus dem exakt gleichen Vorfall, nämlich der angeblichen Schlechtleistung, für den ich drei Wochen zuvor bereits eine Abmahnung erhalten habe, sind den Richtern der Arbeitsgerichtsbarkeit S. offensichtlich nicht aufgefallen. Dass ich zwischen Abmahnung und Kündigung vollständig AU war, fiel diesen Arbeitsrechts-„Experten“ offensichtlich auch nicht auf. Selbst dann nicht, obwohl wir sie schriftsätzlich darauf hingewiesen haben… Die Mobbinghandlungen (immerhin 8 von 24 eingereichten) wurden zwar anerkannt, was ja schon als hervorragende Leistung für einen LAG-Richter anzusehen ist. Um zu verhindern, dass die zwangsläufigen Folgen des Schadenersatzes ausgelöst wurden, hat man dann erzählt, dass es doch sein KÖNNTE, dass ich an einer „persönlichen Disposition“ leiden WÜRDE und nicht die – ja bereits anerkannten - schweren, systematischen Persönlichkeitsrechtsverletzungen der Grund meiner Schwerbehinderung, der bisher dreijährigen Arbeitsunfähigkeit und der abschließenden Erwerbsunfähigkeit seien.


Gutachten und ihre Wirkung bei Richtern
Die eindeutigen ärztlichen Atteste und Gutachten wurden einfach damit verworfen, dass man „feststellte“, die Mobbinghandlungen hätten ja erst im September 2003 begonnen, ich hätte aber schon 6 Monate vorher im März 2003 die Schwerbehinderung aus psychischen Gründen gewährt bekommen. Nur zu dumm, dass die Schwerbehinderung nicht im März, sondern genau ab dem September 2003 gewährt wurde, als das Gericht selbst die Mobbinghandlungen anerkannte. Der März 2003 als Datum der Anerkennung der Schwerbehinderung ist ganz einfach (oder vielleicht doch nicht?) ein (bewusster?) Schreibfehler, da es das Datum „März 2003“ nirgends gibt, sondern im Bescheid eindeutig der September 2003 steht. Ihr versteht? Der Sachverhalt wird so verfälscht, bis er zum gewünschten (bereits vorher feststehenden) Urteil „passt“. Das von uns schriftsätzlich angebotene Einverständnis mit einem gerichtlich beauftragten ärztlichen Gutachten wurde mit keinem Wort erwähnt und damit auch nicht gewährt. Ein zusätzliches Schriftsatzrecht wurde in der Verhandlung zwar von der Vorsitzenden mündlich gewährt, 3 Stunden später stand das Urteil jedoch fest und das Schriftsatzrecht war damit hinfällig.

Die Zeugnisproblematik
Der Arbeitgeber gibt an, dass er nicht nur mir, sondern auch noch einem anderen Mitarbeiter ein katastrophales (selbst von der Richterin als „verheerend“ bezeichnetes) Zwischenzeugnis mit der Note 5-6 (vielleicht auch 6-7) ausgestellt habe, das er mir zu allem Überfluss und ENTGEGEN den schriftlichen Firmenrichtlinien während meiner psychosomatischen Reha zusandte, um das nur dadurch erzielbare „Ergebnis“ auszukosten. Mein erster Suizid-Versuch war die Folge dieses „kleinen Versehens“ des Personalleiters…Dabei dürfte jedem klar sein, dass ich dieses verheerende Zwischenzeugnis ganz bestimmt nicht dazu einsetzen konnte, mir noch während der Reha einen anderen Arbeitgeber zu suchen.

Je mehr desto besser!
Kurze Info zur Denkweise vieler Arbeitsrichter im Jahre 2007: Wenn ein Unternehmen nur einen Mitarbeiter rechtswidrig behandelt, ist das eine Persönlichkeitsrechtsverletzung (Mobbing). Wenn sie das mit zwei und mehr Mitarbeitern macht, ist es der normale Umgang im Unternehmen und deshalb nicht strafbar. – Ohne Worte! Übersetzt für alle heißt das: Wird eine Bank überfallen ist das ein Schwerverbrechen – überfällt man zwei oder mehr Banken, handelt es sich – nach der Auffassung der Arbeitsrichter - um einen straffreien Vorgang…

Und sie üben und üben
Als „Beweis“ dafür, dass nicht nur ich so ein schlechtes ZZ erhalten hätte, sondern noch ein (von 1.500) anderer Kollege, wird ein schlechter Zeugnistext auf dem Originalbriefpapier der Firma, jedoch ohne Unterschrift, als Beweisdokument beigefügt, welches der andere Kollege angeblich erhalten haben soll. Ich habe daraufhin über das Internet verschiedene E-Mail-Adressen angeschrieben, die diesem ehemaligen (vor 4 Jahren ausgeschiedenen) Kollegen gehören könnten. Glücklicherweise habe ich ihn damit ausfindig gemacht und ihn zu mir eingeladen. Dabei stellte sich heraus, dass er gar nie ein Zwischenzeugnis erhalten hat. Dies wird in dem Urteil damit „erledigt“, dass der Richter angibt, es habe sich ja „zwischenzeitlich herausgestellt“, dass das (Anm: vom Arbeitgeber zur Täuschung des Gerichts vorsätzlich falsch angegebene) Zwischenzeugnis nicht existiere. Das es sich dabei um (einen Teil des gesamten) bewussten Prozessbetrugs handelt, wird einfach ignoriert…

Resümee
Ich könnte unendlich fortfahren – brauche ich aber sicher nicht! Jeder ebenfalls Betroffene kennt das System, das hinter den Un-Rechts-Urteilen liegt. Ich werde versuchen, dieses schreiende UN-Recht schnellstmöglich in Buchform zu verpacken und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Ein Sammelband mehrerer Betroffener halte ich für am sinnvollsten, da am glaubwürdigsten. Ein Mobbingopfer wird gerne als „Spinner“ und „selber schuld“ beurteilt – bei vielen gleichartigen Erlebnissen hat die Gleichgültigkeit der Anderen länger dran zu knabbern. Leider habe ich noch mehrere Gerichtsverfahren am Hals, die mich allesamt erheblich belasten und vorerst keine Zeit für dieses Projekt lassen, oder doch? „

Wichtige Termine:
Presseerklärung zur neodadaistischen Kunstaktion gegen die ausgrenzende Gewalt in Kassel am 25.08.2007 in der Zeit von 12:00 bis 13:00 Uhr:
Nur wer kommt und sieht und hört, der versteht warum es geht!
von B & B und Mitstreiter
Reaktionen auf den Newsletter 39:
1. Bitte nehmen Sie uns von Ihrem Verteiler!
Augsburger Allgemeine, Online-Redaktion
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2. Sehr geehrter Herr .....,
wir können Ihre umfangreichen Zusendungen nicht adäquat verarbeiten,
es sind einfach zu viele. Bitte schicken Sie uns keine E-Mails mehr.
Da das Thema Mobbing jedoch ausserordentlich wichtig ist,
wäre es vielleicht angebracht, dass Sie eine Homepage gestalten
auf der bei Bedarf alles zu diesem Thema gefunden werden kann
und auch ein Forum, ein Ratgeber, FAQ usw. eingerichtet ist.
Mit freundlichen Grüßen
G. Sch.
Redaktion GOEST

Eine Ausstellung zu Mobbing
http://www.skulptur-projekte.de/kuenstler/siekmann/
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http://www.stopp-mobbing.ch/
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http://www.jetzt-helfen-wir-uns-selbst.com
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http://www.arbeitsplatz-mobbing-suedbaden.de,
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www.fdp.de
http://www.stop-mobbing.ch/
http://www.forums9.ch/autoren/Schiller/index.htm
http://www.efcr.at/

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