Donnerstag, 13. November 2008

Der Antimobbingnewsletter 36


Für eine Arbeitswelt ohne Schikane, Diskriminierung, Gewalt, Belästigung und Ausgrenzung (Mobbing)!
Gerichtstermine...Petitionen ...Recht und Gerechtigkeit... AGG.....Fernsehsendungen...Würde des Menschen....Urteile...Aktionen....Berichte...Artikel...Erzählungen...Kunst....Performance...Ausgrenzung..
„Nicht nur die deutsche Justiz ist unbestechlich! Auf der ganzen Welt kann man mit der größten Geldsumme keinen Richter mehr dazu verführen, Recht zu sprechen.“
Bertolt Brecht
Die Geschichte eines Falles von Ausgrenzung, was viele nicht wahrhaben wollen, es geschieht jeden Tag für tausende in diesem Lande, trotz AGG oder Kündigungsschutzgesetz.
„Ein Fall von Ausgrenzung.“
von Hardy.R.

Zugetragen hat sich das ganze in einer fränkischen Stadt, in einem Unternehmen das weltweit Kinderspielzeug herstellt und vertreibt.

Die Vorgeschichte
Herzlichen Glückwunsch an jene, die an ihrem Arbeitsplatz glücklich sind und fast jeden Tag gern auf Arbeit gehen. Das ist in diesen Tagen, hierzulande wirklich selten geworden. Ihr habt es wirklich gut getroffen. Ich weiß wie sich das anfühlt, wenn einem auf dem Weg zur Arbeit ein Glücksgefühl begegnet. Ja ich durfte auch einmal dieses Gefühl erleben. Es war in jener Marktführenden, mittelfränkischen Spielwarenfirma, die viele Kinder glücklich macht und die ein lächelndes Gesicht als Firmenzeichen führt. Ja es gab dort Zeiten in denen eben nicht nur die Kinder glücklich gemacht wurden sondern auch die Mitarbeiter gern dort arbeiteten. Die Kunden und Gäste spürten dass an der Kreativität und Freundlichkeit der Mitarbeiter denen sie begegneten. Doch dann entdeckte man dort Instrumente der Mitarbeiterführung, die man heute unter dem Neudeutschen Sammelbegriff „Mobbing“ findet. „Mobbing“, ein Begriff der vielen von uns schon nicht mehr gefällt, der manchmal schon ziemlich abgegriffen wirkt und auch schon von manchem „Unwissenden“ ins lächerliche gezogen worden ist. Mir gefällt dieser Begriff inzwischen auch nicht mehr. Ich würde von Ausgrenzung von Menschen aus niedrigem Beweggrund sprechen. Doch als Schlagwort taugen der Begriff „Mobbing“ und seine Facetten „Bossing“ und „Staffing“ alle mal. Doch bleiben wir doch lieber bei dem Begriff Ausgrenzung. Denn nichts anderes ist es. Ausgrenzung von Menschen hat es schon immer gegeben.

Mein persönlicher Fall
März 2007 fand der „Krieg am und um meinen Arbeitsplatz“ und die damit verbundene, gegen mich gerichtete, 5 Jahre dauernde Mobbing - Kampagne mittels eines juristischen Vergleichs, wenn auch ohne gerechten Abschluss, sein trauriges Ende. Ich hatte auf anraten meiner Anwältin eine Art Mobbing - Tagebuch geführt, diesem fügte ich dann nur noch die entsprechenden Originaldokumente hinzu.
Diese Dokumente sollen den Wahrheitsgehalt meines Berichtes unterstreichen. Heraus kam mein Bericht über die „Abgründe im Playmobland“ oder die Chronik einer gezielten Mobbingkampagne. Gern stelle ich Ihnen diesen Bericht (90 Seiten im PDF Format 6,9 MB) zur Verfügung. (Das Buch wir demnächst erscheinen)
Doch jetzt komme ich zur eigentlichen Schwierigkeit, wie kürzt man einen solchen umfangreichen Fall derart ab, dass er als Bericht oder kurzes Statement nicht seine Glaubwürdigkeit verliert.
Ich beginne einfach damit, Dinge und Sachverhalte aufzählen, die mir im Laufe der Jahre aufgefallen sind und die ich in einem Rechtsstaat nie für möglich gehalten habe und die ich zutiefst ungerecht, ja sogar Menschenverachtend empfunden habe und auch heute noch so empfinde:

Die erste Kündigung
Zunächst wurden kleinere Gerüchte ausgestreut, die dann in handfesten Verleumdungen gipfelten. Weiter ging es bis hin zu unklaren Arbeitanweisungen, ungerechtfertigten Vorwürfen und Provokationen, die dann in der ersten, wegen eines ungesagten Wortes ausgesprochenen, fristlosen Kündigung im Februar 2004 endeten.

Die besondere Serviceleistung der AfA
Ich möchte davon berichten, wie sogar die Agentur für Arbeit (AfA) den Druck auf mich noch verschärfte, in dem es das richterliche Urteil, des erst anstehenden Kündigungsschutzprozesses, schon vor dem im März anberaumten Gütetermin, vorwegnahm und mich für drei Monate vom Leistungsbezug (ALG 1) ausschloss.
Dabei kann oft eine solche Sperre gerade in den ersten Monaten der Arbeitslosigkeit Existenz vernichtend sein. Die gegnerische Partei bekommt von der AfA Kenntnisse über die finanzielle Situation des Entlassenen und argumentiert bereits beim Gütetermin in der Form: „Stimmen sie der Umwandlung der fristlosen Kündigung in eine fristgerechte Kündigung zu! Dann entgehen sie doch der Sperrfrist durch die Arbeitsagentur“. Von Abfindung oder gar vom eigentlichen „Mobbing - Fall“ und von der Rechtswidrigkeit der ausgesprochenen Kündigungen, ob fristlos oder fristgerecht, ist da gar keine Rede mehr.

Die Abhängigkeiten
Erzählen möchte ich auch davon, dass ich einen Großteil meines Arbeitslosengeldanspruchs schon verbraucht hatte, ehe es zu einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht kam (November 2004). Wie ich in der Zwischenzeit dann erfahren musste, dass ich als Kläger beweisen sollte, dass ein ungesagtes Wort nicht gesagt worden ist. Denn, der angeblich Beleidigte sollte als Zeuge aussagen. Seine große Abhängigkeit von der Beklagten wurde überhaupt nicht berücksichtigt. Auch musste ich erleben, dass er diese Aussage tatsächlich vor dem Gericht machte, dass ihm vorbehaltlos geglaubt wurde, obwohl er sich mehrmals widersprach. Dennoch ging das Urteil zu meinen Gunsten aus. Doch nur deshalb, weil die Richter eine fristlose Kündigung, als Reaktion auf den angeblichen Vorfall, als unangemessen hoch empfanden.
Obwohl ich nach dem eindeutigen Urteil fünfmalig bei der Firma vorsprach und unmissverständlich meine Arbeitskraft anbot, wurde ich immer wieder nach Hause geschickt. Man wollte seitens der Firma in Berufung gehen. Dies tat man dann auch im Januar 2005.

Hr. Hartz und seine Früchte
Auch wie die Härte der Hatz IV Gesetzgebung mich traf ist einer Darstellung wert. Der Termin für die Berufungsverhandlung ließ auf sich warten. Inzwischen lief mein Anspruch auf Arbeitslosengeld I im Mai 2005 aus. Auf Grund der neuen Hartz IV Gesetzgebung wäre ich jetzt gezwungen gewesen vor aller Welt einen „Offenbarungseid“ zu leisten. Selbst Sparguthaben, die ich für die Ausbildung meiner Tochter schon vor vielen Jahren zurückgelegt hatte und die eindeutig zweckgebunden waren, wären mit einberechnet worden. Ich musste also erleben, wie ich wegen der Verleumdungen und Lügen anderer in den sozialen Abstieg getrieben wurde. Diese Erfahrung war zutiefst demütigend, erniedrigend und entwürdigend.
Also ließ ich nicht vor dem Staat „meine Hosen“ runter und stand ohne Einkommen, ohne Kranken- und Rentenversicherung da.

Das Landesarbeitsgericht
Am 5. Juli 2005 fand dann die Berufungsverhandlung vor dem LAG Nürnberg statt. Im Verlauf der Verhandlung wurde klar, dass ein Urteil wieder zu meinen Gunsten ausgehen würde. Doch einen Urteilsspruch wusste der gegnerische Anwalt durch einen Advokatentrick zu verhindern. Wohl um meine finanzielle Situation wissend, behauptete er plötzlich, ich würde nun meinen damaligen Vorgesetzten bedrohen. Diese Behauptung brauchte er nicht näher ausführen, vom beweisen müssen ganz zu schweigen. Doch hatte er das Gericht in eine erneute Beweisaufnahme gezwungen. Für einen erneuten Verhandlungstermin konnte der Richter erst einen Termin im November 2005 benennen. Er schlug dann einen Vergleich vor, der unter anderem eine sofortige Wiedereinstellung vorsah. Meine Anwältin riet mir den Vergleich anzunehmen und erinnerte mich an meine, dank der Hartz IV Gesetzgebung, schlecht finanzielle Situation.
Am 6.Juli 2005 nahm ich dann wieder meine Tätigkeit bei der Firma auf. Sie können sich vorstellen, wie das aussah.

Unternehmensfreiheiten im Sozialstaat
Das Ende meines Arbeitsverhältnisses war schon lange vorher eine beschlossene Sache. Doch fand man lange keinen Grund. Auch setzte ich mich zur Wehr. So ließ ich mich z.B. auf die Kandidatenliste zur Betriebsratswahl im März 2006 setzen. Ich verfehlte den Einzug in den Betriebsrat leider um zwei Plätze. Doch hatte meine Kandidatur wenigsten mir einen halbjährigen Kündigungsschutz beschert. Dieser Kündigungsschutz war in erster Linie dafür wichtig, das ich es schaffen konnte wieder neue Ansprüche auf Arbeitslosengeld I anzusammeln. Denn hätte mein Abteilungsleiter es geschafft (versucht hatte er es ja schon im Januar) mir wieder fristlos zu kündigen, dann wäre ich wieder, im tiefen Fall, in Hartz IV abgestiegen. Denn die Firma war ihren Zahlungsverpflichtungen aus dem erstinstanzlichen Urteil und dem Vergleich vor dem LAG, gegenüber der Arbeitsagentur nicht nachgekommen. Dies stellte sich heraus, als mich die Arbeitsagentur im Oktober 2006 an den Zahlungsrückstand erinnerte. Dabei konnte ich eine Zahlung oder Nichtzahlung durch die Firma zu keiner Zeit nachvollziehen.

Der Betriebsrat
Furios war dann das Ende meines Arbeitsverhältnisses. Kaum war die „Schonfrist“ abgelaufen, wurde wieder auf mich „geschossen“. Der Betriebsrat wollte nun gar nichts mehr für mich tun. Im Gegenteil, er machte sich jetzt zum Handlanger. So stellte es sich jedenfalls für mich dar, als ich den Kündigungsgrund der zweiten fristlosen Kündigung las. Der Grund lautete: Ich hätte die Betriebsratsvorsitzende bedroht. Wie man seitens der Geschäftsleitung auf eine solch haarsträubende Geschichte kam kann ich nur teilweise nachvollziehen. Doch kann ich eine solche Vermutung nicht beweisen. Denn sie würde bedeuten dass mich der Betriebsrat an das berühmte Messer geliefert hätte. So distanzierte sich auch sogleich die Betriebsratsvorsitzende von dem Kündigungsgrund schriftlich über ihren Rechtsanwalt. Sie behauptete nichts von diesem Kündigungsgrund gewusst zu haben. In dem Zusammenhang sind die beiden Anhörungsbögen zur beabsichtigten Kündigung an den Betriebsrat sehenswert und aufschlussreich. Hier wird auch klar mit welcher Art von Verleumdung man seitens der Geschäftsführung in die „Schlacht“ ziehen wollte.
Ich will gar nicht weiter auf die unwahren und oft beleidigenden Schriftsätze des gegnerischen Anwalts eingehen. Die sprechen für sich. Die ganze Sache endete dann letztlich juristisch, doch nicht gerecht mit einem Vergleich. Hier musste ich dann feststellen wie üppig sich der Staat dann an der Abfindung bedient. Dabei ist er scheinbar nicht in der Lage, Gesetze zu erlassen oder bestehende Gesetze durchzusetzen, die geeignet wären eine solche Geschichte zu verhindern.

Meine Gedanken zur Ausgrenzung und dem Nährboden
Auch in der jüngsten, deutschen Geschichte war Ausgrenzung immer ein Mittel, einem Menschen seine Würde zu nehmen. So zum Beispiel in dem anderen deutschen Staat, den es nicht mehr gibt, fand Ausgrenzung von Menschen ganz massiv statt. Dort erfolgte dies meist aus Gründen der Staatsräson. Doch gerieten auch viele Menschen in den Strudel der Ausgrenzung, die gar nicht wussten was sie angestellt hatten oder die für andere büßen mussten. Das ist heute Geschichte. Das ist eigentlich ja auch wirklich gut so. Dennoch kann ich mich erinnern wie „gelernte DDR Bürger“ von den anderen belächelt wurden und sich die Frage gefallen lassen mussten: „ Wie konntet ihr so ein Unrecht zulassen?“ Die Antwort auf diese Frage war oft ähnlich: „…..ich hätte verhaftet werden können…..meine Familie, meine Kinder hätte darunter gelitten, wenn ich aufbegehrt hätte, …es wären im schlimmsten Fall wieder russische Panzer gerollt.“ Doch Geschichte wiederholt sich, wenn auch unter anderen Vorzeichen. In diesem, heutigen deutschen Staat werden zunehmend wieder Menschen ausgegrenzt, also wiederholt sich Geschichte doch wieder?

Die neuen Gründe
Doch die Beweggründe dazu sind sehr viel niedriger und primitiver. Da gibt es Firmen, die Personal abbauen wollen und die nicht wissen, wie sie bei langjährigen Mitarbeitern, die in den und für die Firmen „grau“ geworden sind, den zurecht bestehenden Kündigungsschutz umgehen können. Da greift man eben mal zum Mittel der Verleumdung, die dann zur Ausgrenzung, der verleumdeten Person führt. Da gibt es Vorgesetzte, die viel zuwenig von Mitarbeiterführung verstehen und „Problemchen“ aussitzen bis sie diese zu Problemen ausgebrütet haben. Derjenige Mitarbeiter, der das „Problemchen“ hatte, wird dann zum Problemfall und zum Störer des Betriebsfriedens gemacht. Dabei war der Vorgesetzte nur unfähig. Seine Unfähigkeit vertuscht er damit, dass er mit dem Finger auf den anderen zeigt. Die menschlichen Folgen für die gemobbten Mitarbeiter sind meist verheerend und prägen sie bis an ihr Lebensende. Doch gibt es für sie keine echte Hilfe.
Dies sollen nur mal zwei Beispiele sein, welche (niedrigen) Beweggründe hier und heute zur Ausgrenzung von Menschen führen. Doch wer steht heute auf und wehrt sich gegen dieses Unrecht? Wer hilft heute den Opfern der Ausgrenzung? Niemand braucht befürchten, dass er für seine freie Meinung verhaftet wird. Es ist auch nicht damit zu rechnen, dass wieder russische Panzer rollen. Also, was hindert Euch, wo ist Eure Zivilcourage? Jawohl! Es ist schlimm geworden, in der Arbeitswelt in diesem Land. Freiheit geht hierzulande inzwischen nur soweit, wie der Geldbeutel reicht, wenn überhaupt. Dank Herrn Hartz und der nach ihm benannten Gesetzgebung hat sich dies noch verschärft.
E.3.
Eine Ausstellung zu Mobbing
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