Mittwoch, 12. November 2008

Der Antimobbingnewsletter 31

Für eine Arbeitswelt ohne Schikane, Diskriminierung, Gewalt, Belästigung und Mobbing!
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„Gar nicht von sich zu reden, ist eine sehr vornehme Heuchelei.“
Friedrich Nitzsche

Die Geschichte eines Mobbing-Falles in einer Telekommunikationsfirma
von Simon D.

 Jahrelanges systematisches Mobbing
 eindeutige fachärztliche Beurteilung der Kausalität
 Juristisch grobe Fehlleistungen der Arbeitsgerichte?

Simon D., 42, verheiratet, 2 Kinder (12 u. 13 Jahre) war ein nachweislich überdurchschnittlich erfolgreicher und sowohl bei Kunden, Kollegen und Vorgesetzten geschätzter, erfolgsabhängig bezahlter Mitarbeiter im Geschäftskundenvertrieb eines baden-württembergischen Telekommunikationsunternehmens.
Leider nur bis zu dem Zeitpunkt, als er sich im Juni 2002 gemeinsam mit zwei weiteren Kollegen an einer Beschwerde eines gehbehinderten Kollegen beteiligte, der von dem gemeinsamen Vorgesetzten als „Krüppel“ und „schlechtester Vertriebsmitarbeiter“ beleidigt wurde. Zwei Kollegen wurden daraufhin innerhalb von 3 Monaten grundlos gekündigt, ein weiterer kündigte kurz darauf freiwillig.
Direkt im Anschluss an die Beschwerde wurden Herrn D. Zahlungen verweigert, die er bis dahin jahrelang erhielt; schriftliche Urlaubsgenehmigungen wurden trotz mündlich bereits erfolgter Genehmigung bis wenige Stunden vor dem Antritt des Familienurlaubs zurückgehalten; große Aufträge seiner Kunden in Höhe von mehreren Hunderttausend EUR wurden nicht ihm, sondern einem Kollegen gutgeschrieben; er musste – im Gegensatz zu allen anderen Kollegen - völlig unsinnige Tätigkeitsberichte schreiben; ihm wurde – trotz seiner Körpergröße von 1,98 m – ein Kleinstwagen Daewoo Matiz als Dienstwagen zugewiesen; er wurde mit zahlreichen grund- und haltlosen Abmahnungen und Kündigungen überzogen; Wochenberichte wurden für einen Zeitraum von zwei Wochen verlangt, in denen er ausschließlich krank geschrieben war; für alle Vertriebskollegen wurden neue Dienstfahrzeuge der oberen Mittelklasse bestellt, nur nicht für ihn; ihm allein wurde wiederum ein Kleinstwagen FIAT Panda als Dienstfahrzeug im Geschäftskundenvertrieb zugeteilt; er erhielt während der Zeit seiner sechswöchigen psychosomatischen REHA - Maßnahme eine (von Anfang an rechtswidrige) Änderungskündigung in die Allgemeine Verwaltung, die mit der Halbierung des Gehalts und dem Wegfall des Dienstwagens verbunden war, zusätzlich wurde ihm ebenfalls absichtlich während der REHA regelwidrig ein ehrverletzendes Zwischenzeugnis mit der Note 5-6 zugestellt, das von zwei Richtern inzwischen als „verheerend“ bezeichnet wurde. Diese zusätzlich unerträglichen Belastungen innerhalb des eigentlich geschützten Bereiches der REHA - Maßnahme führten zu einem ersten Suizidversuch.
Kurz vor der Rückkehr des Betroffenen aus der REHA wurden (schriftlich nachweisbar) mehrfach und über Monate hinweg Verleumdungen in der betrieblichen Öffentlichkeit verbreitet, die kurz nach dem ersten vollständig anonymisierten Zeitungsbericht in der Aussage gipfelten, es wolle KEINER mehr mit ihm zu tun haben und ALLE hätten Angst vor ihm, da man einen AMOK - Lauf befürchten müsse…
Insgesamt hat Herr D., der aufgrund seiner Ausbildung als Steuer- und Wirtschaftsfachassistent und seiner langjährigen Tätigkeit als Programmierer gewissenhaftes Arbeiten gewohnt ist, mehr als 100 Mobbing - Handlungen detailliert dokumentiert und ist damit in der Lage, einen Großteil der Rechtsverletzungen schriftlich nachzuweisen.
Aufgrund der jahrelangen systematischen Diskriminierungen war Herr D. bisher mehr als drei Jahre arbeitsunfähig, 2003 wurde eine Schwerbehinderung mit einem GdB von 50% anerkannt. Seit 2006 bezieht er Rente wegen voller Erwerbsminderung, die dem Steuerzahler aufgrund der rechtswidrigen Handlungen des Arbeitgebers zukünftig enorme (bisher nicht abzuschätzende) Kosten verursacht.
Obwohl ihm sowohl vom Arbeitsgericht als auch vom Landesarbeitsgericht acht der (aus Prozessvereinfachungsgründen) nur 28 eingereichten Mobbing - Handlungen als „schwere systematische Persönlichkeitsrechtsverletzungen mit dem Ziel, Herrn D. aus dem Unternehmen zu drängen“ anerkannt wurden, erhält er weder den dadurch verursachten Schadenersatz in Höhe von > 120.000 EUR noch Schmerzensgeld, sondern wird mit einer Geldentschädigung von 10.000 EUR für die Persönlichkeitsrechtsverletzungen – die gleichzeitig der Prävention dienen soll – „abgespeist“. Zudem wurden ihm neben seinen eigenen Gerichts- und Anwaltskosten (völlig unverständlicherweise) auch noch 97% der Gerichts- und Anwaltskosten seiner Peiniger auferlegt!
Die vorliegenden Atteste und Gutachten, welche fachärztlich festgestellt haben, dass die Erkrankungen des Herrn D. eindeutig und ausschließlich durch die Kränkungen und Schikanen am Arbeitsplatz verursacht sind, wurden vom Gericht ohne irgend eine Begründung einfach nicht anerkannt. Dafür wurde vom Gericht einfach grundlos behauptet, es könnte sich evtl. auch um eine „persönliche Disposition“ des Betroffenen handeln. Er sei nicht wegen der (gerichtlich anerkannten) jahrelangen, schweren systematischen Mobbing - Handlungen erkrankt, sondern aufgrund seiner persönlichen „Veranlagung“!
Einige Prozessbeobachter sind inzwischen der Meinung, dass diese in keiner Weise nachvollziehbaren Urteile der Stuttgarter Arbeitsgerichtsbarkeit nur deshalb zustande kamen, um den Hauptmobber (den damaligen Personalleiter), der während der gesamten Zeit gleichzeitig ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Stuttgart war, vor der Übernahme der Verantwortung für seine Taten zu schützen.
E.1.
Ein Mobbing-Fall
http://www.spiegel-online.de/wirtschaft/0,1518,490634,00.html
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