Mittwoch, 12. November 2008

Der Antimobbingnewsletter 29

Für eine Arbeitswelt ohne Schikane, Diskriminierung, Gewalt, Belästigung und Mobbing!
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„Eine Arbeit, die dich freut, ist nicht Arbeit, sondern Würze des Lebens.“
Eleonore van der Straten-Sternberg

Auch behinderte Menschen werden heute genauso im „Krieg am und um den Arbeitsplatz“ schikaniert und gedemütigt (Dazu bitte Anlage 1 im attechment, der Fall Markus F.). Nun fallen gerade für behinderte Arbeitnehmer, insbesondere bei Hartz IV Empfängern mehr Kosten an. Jedoch müssen insbesondere Mobbing - Opfer erleben, auch hier gehen die Demütigungen weiter, alleine nur durch die derzeitige ALG II/Hartz IV- Regelung für Behinderte. Daher sollten bitte alle überlegen, ob Sie nicht bitte die Petition „Mehraufwand für behinderte Menschen“ mit unterstützen.
Das Anliegen:

Arbeitslosengeld II: Mehraufwand für behinderte Menschen
Eingereicht durch: W. A. am Montag, 18. Juni 2007
Der Petent fordert, dass behinderten Menschen, die im Leistungsbezug des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch stehen, grundsätzlich ein Mehraufwand zuerkannt wird, um Kosten, die aus der Behinderung entstehen, tragen zu können.

Begründung:
Mit den so genannten Hartz IV-Gesetzen wurden Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zusammen gelegt. Die finanziell zu erbringenden Leistungen wurden in beiden Gesetzen pauschaliert. Der behinderte Mensch als Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII (Sozialgeld) erhält als Rentner wegen Alters oder bei voller Erwerbsminderung einen pauschalierten Mehrbedarf, ebenso erhält der beh. M. bei Bezug von Leistungen nach dem §54 SGB XII (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) einen Mehrbedarf. Im Gegensatz zu Beziehern von Leistungen nach dem SGB XII erhält der beh. M. als Leistungsbezieher nach dem SGB II lediglich dann einen Mehrbedarf, wenn Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach §33 SGB IX erbracht werden. Erhält der beh. M. als Bezieher von Leistungen nach SGB II erhält er jedoch nicht einmal dann einen Mehrbedarf anerkannt, wenn er Teilhabe an einer Arbeitsgelegenheit nach § 16.3 SGB II (1-€-Job) hat. Aus meiner Sicht hat der beh. M. grundsätzlich dann Teilhabe am Arbeitsleben, wenn er einer Arbeit oder angemessenen Beschäftigung nachgeht. Die entstehenden Kosten, etwa die Beförderung des Gehbehinderten zur Arbeitsstätte/nach Hause durch einen Behindertenfahrdienst oder Taxi, sind aus dem Regelsatz nicht zu bestreiten. Ganz zu schweigen von den Kosten, die sich aus dem im SGB IX verbrieften Recht des beh. M. zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ergeben. Warum der beh. M. nach den Leistungsvorschriften des SGB II und SGB IX unterschiedlich behandelt wird, ist für den Betroffenen nicht nachzuvollziehen.
Der Weg geht über www.bundestag.de zu den Ausschüssen und dann über Petitionsausschuss weiter zu den öffentlichen Petitionen. Links über Word lassen sich leider nicht immer aktivieren. Die Petition kann bis zum 15.08.2007 unterstützt werden. Danke.
Hinweis: Zur letzten Petition vom Newsletter 28 ist zusagen, dass im Moment mit 8490 Mitunterzeichner sehr gut läuft und das Interesse an dem Thema riesengroß ist. http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=464

Ein Mobbing-Fall
http://www.spiegel-online.de/wirtschaft/0,1518,490634,00.html
Bitte unterstützen Sie weiterhin:
http://adam-stiftung.de , http://www.mobbing-seminare.com, http://www.arbeitsrecht-seminare.com , http://www.wir-helfen-uns-selbst.de, http://milanstation.de; http://mobbing-gegner.de, http://blog.mobbing-gegner.de, http://forum.mobbing-gegner.de, http://aktionrechtefuerkinder.de , http://wiki.mobbing-gegner.de; http://www.mein-parteibuch.de
http://www.afa-spd-ahrweiler.de/

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